Altersfreigabe für Filme: Main image

Altersfreigabe für Filme

Altersempfehlung und Altersfreigabe

 

Das Zutrittsalter für Filmvorführungen wird durch die Schweizerische Kommission Jugendschutz im Film wie folgt festgelegt:

Beispiel: 6 (10) J. = freigegebenes Zutrittsalter ab 6 Jahren (empfohlenes Alter ab 10 Jahren).

Der Zutritt für Kinder und Jugendliche kann in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person gemäss Artikel 296 ff. ZGB um max. 2 Jahre unterschritten werden.